Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Twentyseven production

twentyseven production
Inhaber: Pascal Warner
(nachfolgend „twentyseven production“ genannt)


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und twentyseven production. Sie gelten auch für alle zukünftigen Ergänzungs- und Folgeaufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn twentyseven production ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.


2. Auftragserteilung und Vertragsschluss

2.1 Angebote von twentyseven production sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Textform (E-Mail) ist ausreichend.

2.2 Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.3 Sämtliche Angebots-, Konzept-, Präsentations-, Kalkulations- und Planungsunterlagen unterliegen dem Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.


3. Leistungsumfang, Budget und Zusatzleistungen

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem bestätigten Angebot, Briefing, Konzept oder Drehbuch.

3.2 Im vereinbarten Budget ist eine Korrekturschleife enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Korrekturen sind Änderungen innerhalb des freigegebenen Konzepts mit einem Gesamtaufwand von maximal einem Arbeitstag.

3.3 Änderungen an bereits freigegebenen Inhalten (z. B. Schnitt, Musik, Dramaturgie, Design) sowie weitergehende Änderungswünsche gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.

3.4 Änderungswünsche vor Abnahme, die nicht auf berechtigten Mängelrügen beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Über entstehende Mehrkosten wird vor Umsetzung informiert.

3.5 Wetterbedingte Drehverschiebungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige nicht von twentyseven production zu vertretende Umstände sind nicht im Budget enthalten. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3.6 Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Nebenkosten sind nicht im Budget enthalten und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet. PKW-Fahrten werden mit 0,50 € pro Kilometer abgerechnet.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 10 % des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und dient der Aufwands- und Terminreservierung.

4.2 Der verbleibende Rechnungsbetrag wird nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.3 Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist twentyseven production berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen sowie Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.


5. Herstellung, Lieferung und Archivierung

5.1 Die Herstellung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber freigegebenen Inhalte.

5.2 Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt twentyseven production. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte haftet der Auftraggeber, soweit dessen Vorgaben umgesetzt wurden.

5.3 Die Übergabe der Ergebnisse erfolgt digital (z. B. Download-Link).

5.4 Die finalen Produktionsdaten werden für maximal 6 Monate archiviert. Eine längere Archivierung oder die Herausgabe von Rohmaterial bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien, Logos und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

6.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von twentyseven production und berechtigen zu einer Anpassung von Zeitplan und Vergütung.


7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die Möglichkeit zur Prüfung der Leistung.

7.2 Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

7.3 Änderungswünsche nach Abnahme sind kostenpflichtig.


8. Stornierung und Terminverschiebung

8.1 Bei Stornierung nach Vertragsschluss verbleibt die geleistete Anzahlung vollständig bei twentyseven production.

8.2 Bereits erbrachte Leistungen, gebuchte Fremdleistungen und entstandene Aufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.3 Terminverschiebungen können Mehrkosten verursachen, insbesondere wenn Ressourcen bereits disponiert wurden.


9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 Das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Werken verbleibt bei twentyseven production.

9.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

9.3 Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

9.4 twentyseven production ist berechtigt, die erstellten Werke zu Eigenwerbezwecken (Website, Portfolio, Social Media, Showreels) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.


10. Haftung

10.1 twentyseven production haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet twentyseven production nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


11. Verschwiegenheit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von twentyseven production.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.